Finanzielle Hilfe

Sind Ihnen aufgrund der Straftat Kosten entstanden?

Die Opferhilfe übernimmt die Kosten, die Ihnen aufgrund der Straftat entstanden sind.

Wir können Ihnen sogenannte Soforthilfe leisten. Dies sind zum Beispiel Kosten für:

  • Zehn Stunden Therapie
  • Fünf Stunden juristische Beratung bei einer Anwältin oder einem Anwalt
  • Medizinische Erstversorgung
  • Sicherheitsvorkehrungen aufgrund von Gefährdungssituationen

Brauchen Sie längerfristige finanzielle Unterstützung?

Der Fachbereich Opferhilfe des Kanton Solothurn ist zuständig für die Bearbeitung von Gesuchen für die sogenannte längerfristige Hilfe und entscheidet über Genugtuungs- und Entschädigungsgesuche von Opfern und Angehörigen.

Kontakt

Tel. 062 311 86 66
E-Mail: opferberatung@ddi.so.ch