Finanzielle Hilfe
Sind Ihnen aufgrund der Straftat Kosten entstanden?
Die Opferhilfe übernimmt die Kosten, die Ihnen aufgrund der Straftat entstanden sind.
Wir können Ihnen sogenannte Soforthilfe leisten. Dies sind zum Beispiel Kosten für:
- Übernahme von Selbstbehalt und Franchisse für maximal 15 Sitzungen Psychotherapie im Anordnungsmodell
- Fünf Stunden juristische Beratung (im Zusammenhang mit der Straftat) bei einer Anwältin oder einem Anwalt
- Übernahme von Selbstbehalt und Franchisse für medizinische Kosten im Zusammenhang mit der Straftat
- Vermittlung und Übernahme der Kosten für eine Schutz- oder Notunterkunft für 21 Tage
- Sicherheitsvorkehrungen aufgrund von Gefährdungssituationen (z.B. Auswechseln des Schlosses etc.)
Brauchen Sie längerfristige finanzielle Unterstützung?
Der Fachbereich Opferhilfe des Kanton Solothurn ist zuständig für die Bearbeitung von Gesuchen für die sogenannte längerfristige Hilfe und entscheidet über Genugtuungs- und Entschädigungsgesuche von Opfern und Angehörigen.
Kontakt
Tel. 062 311 86 66
E-Mail: opferberatung@ddi.so.ch