Stalking, Cyberstalking

Der Begriff Stalking bezeichnet das obsessive, systematische und wiederholte Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person. Es sind Verhaltensweisen, die beim Opfer Angst auslösen und physische oder psychische Folgen hinterlassen. Cyberstalking ist das obsessive Ausspionieren, Belästigen oder Bedrohen eines anderen Menschen unter Nutzung des Internets oder verwandter elektronischer Medien. Häufig treten spezifische Cyberstalking-Handlung gepaart mit weiteren Stalking Handlung auf. Beispielsweise spioniert der Täter dem Opfer im Internet nach, um seinen Aufenthaltsort herauszufinden und ihm dort aufzulauern. Sehr oft geht es beim Stalking um Machtausübung und Kontrolle.

Stalking kann folgendes Verhalten umfassen:

  • ständige Telefonanrufe
  • Verschicken von massenweise Nachrichten, E-Mails, Briefen
  • unerwünschte Kontakte in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook
  • unerwünschte Geschenke
  • hinterherspionieren
  • Wiederholtes Auflauern und Verfolgen
  • Veröffentlichung von unerwünschten Beiträgen und persönlichen Daten
  • Ausspionieren über im Internet veröffentlichte Informationen

Stalking ist in der Schweiz nicht als eigener Straftatbestand im Gesetz aufgeführt. Trotzdem kann Stalking Handlungen beinhalten, welche strafbar sind.

Stalking kann auch eine Form von häuslicher Gewalt sein.