Stalking, Cyberstalking, Nachstellung

Der Begriff Stalking bezeichnet das obsessive, systematische und wiederholte Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person. Stalking ist strafbar. 

Es sind Verhaltensweisen, die beim Opfer Angst auslösen und physische oder psychische Folgen hinterlassen. Cyberstalking ist das obsessive Ausspionieren, Belästigen oder Bedrohen eines anderen Menschen unter Nutzung des Internets oder verwandter elektronischer Medien. Häufig treten spezifische Cyberstalking-Handlung gepaart mit weiteren Stalking Handlung auf. Beispielsweise spioniert der Täter dem Opfer im Internet nach, um seinen Aufenthaltsort herauszufinden und ihm dort aufzulauern. Sehr oft geht es beim Stalking um Machtausübung und Kontrolle.

 

Stalking kann folgendes Verhalten umfassen:

  • ständige Telefonanrufe
  • Verschicken von massenweise Nachrichten, E-Mails, Briefen
  • unerwünschte Kontakte in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook
  • unerwünschte Geschenke
  • hinterherspionieren
  • Wiederholtes Auflauern und Verfolgen
  • Veröffentlichung von unerwünschten Beiträgen und persönlichen Daten
  • Ausspionieren über im Internet veröffentlichte Informationen

 

Ab dem 1. Januar 2026 ist Stalking in der Schweiz ein eigener Straftatbestand. Der Strafbestand nennt sich «Nachstellung» und ist in Art. 181b StGB geregelt. Eine Nachstellung kann künftig auf Antrag der betroffenen Person strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

 

Stalking kann auch eine Form von häuslicher Gewalt sein.