Fürsorgerische Zwangsmassnahmen

Die Beratungsstelle Opferhilfe ist eine Anlaufstelle für Betroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981.

Beispiele für fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sind:

  • ohne Gerichtsurteil «administrativ versorgt» worden sein
  • als Verdingkind ausgebeutet oder missbraucht worden sein
  • als Heimkind misshandelt worden sein
  • unter Druck gesetzt worden sein, das Kind wegzugeben und zur Adoption freizugeben
  • gegen den Willen oder ohne es zu wissen sterilisiert oder zu einer Abtreibung gezwungen worden sein

In jedem dieser Fälle haben Betroffene Recht auf Unterstützung sowie auf einen Solidaritätsbeitrag. Voraussetzung dafür ist, dass die Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 veranlasst worden ist. Der Solidaritätsbeitrag ist ein Zeichen dafür, dass die Gesellschaft als Unrecht anerkennt, was Betroffene erlitten haben.

Wir unterstützen Betroffene und hören zu, wenn sie von ihren belastenden Erlebnissen erzählen wollen; wenn sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben; wenn sie Unterstützung bei der Suchen nach ihren Akten haben; wenn sie Unterstützung beim Stellen des Gesuchs für einen Solidaritätsbeitrag benötigen.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich: Niemand erfährt etwas von der Geschichte der Betroffenen, wenn sie das nicht wollen. Alle Mitarbeitenden der Opferhilfe unterstehen einer strengen Schweigepflicht.